Herzlich Willkommen

bei den Butzbacher Altstadtfreunden!

 

Hiermit laden wir alle Mitglieder herzlich ein zur

Mitgliederversammlung   am 24. Mai 2024   um 19 Uhr   in die Gaststätte Schorre.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit
  2. Jahresbericht 2023
  3. Kassenbericht 2023
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes..
  6. Vorstandswahl
  7. Wahl eines Kassenprüfers
  8. Anträge
  9. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 16. Mai 2024 beim Vorsitzenden Joachim Diehl eingereicht werden.

Im Anschluss hält Frau Ulrike von Vormann den Vortrag.

"Unser Marktplatz ... wenn Häuser erzählen könnten!"

  Der Vorstand

 

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Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplanes SAN 4.1/4.2 „Marktplatz/Kasernenstraße“ für den Bereich des Anwesens Griedeler Straße 1  (Blaues Haus)

Der Butzbacher Marktplatz wird nicht umsonst in einer bekannten Zeitschrift herausgehoben als besonders schön. Nicht nur Touristen mögen die historische Fachwerkkulisse, die Vielfalt der gastronomischen Betriebe und die Proportionen dieses angenehm weiten Platzes, besonders im Sommer. Dann dienen Sonnenschirme und mobiles Grün dazu, die Bewirtungsfläche zu erweitern, Schatten zu spenden und eine entspannte Atmosphäre entstehen zu lassen. Im Winter ziehen die Gastronomen ihre Außenflächen zurück und der Marktplatz gewinnt wieder seine eigentliche Gestalt. Dies entspricht der historischen Marktplatznutzung, die vom Wechsel geprägt war, mit einer flexiblen Möblierung und mobilen Ständen.

Die jetzige „Arkade“ vor dem blauen Haus besteht aus einer offenen, industriell wirkenden Stahlkonstruktion mit Dach und zwei Seitenwänden und entspricht bereits nur bedingt der eines Standes oder einer offenen Markthalle.

Die geplante Änderung des Bebauungsplanes bedeutet eine einzelne, räumliche Erweiterung der Bebauung, somit eine weitere Einschränkung des freien Platzes. Die feste und vergrößerte Bebauung und Nutzung in der geplanten Gestalt verändert die Dimensionen, die Raumkante und das soziale Gefüge des Marktplatzes und beeinträchtigt die historische Fachwerkkulisse.

Es ist auch zu erwarten, dass andere Marktplatzgastronomen ihr Recht auf gleichberechtigte Behandlung einfordern werden, weshalb man den Änderungsentwurf nicht als Einzelfall betrachten darf. Hier muss den Anfängen einer weitergehenden Einengung des wunderschönen Platzes ein Riegel vorgeschoben werden. Einzelinteressen dürfen nicht auf Kosten der Allgemeinheit gehen!

Auch die Entfernung der drei verbliebenen Bäume ist im heutigen Bewusstsein völlig unverständlich.

Der Marktplatz muss nicht nur städtisches Eigentum, sondern auch vollständig im Besitz der Stadt Butzbach bleiben.

Wir bitten die Entscheidungsträger unsere Bedenken nachzuvollziehen und zu berücksichtigen und die Änderung des Bebauungsplanes SAN 4.1/4.2 abzulehnen, im Sinne unserer Perle der Wetterau!

 

Altstadtfreunde Butzbach e. V.
Der Vorstand

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